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Postkartenaktion des Präventionsbüros
Ronja und des Frauennotrufes Westerburg:
"Don`t leave me alone!" und "Lass dich nicht ausknocken!"
sind die Mottos einer neuen Präventionskampagne des Präventionsbüros
Ronja und des Frauennotrufes Westerburg. Durch eine Postkartenaktion sollen
möglichst viele Mädchen und Frauen über den Einsatz von
K.O.-Tropfen als Vergewaltigungsdroge informiert werden. Die auf der Kartenrückseite
unter der Überschrift "Vorsicht: K.O.-Tropfen" zusammengefassten
Tipps sollen Mädchen und Frauen helfen, sich vor der Gefahr zu schützen.

- Lass dein Glas nicht unbeobachtet - bitte notfalls
eine Freundin, darauf aufzupassen
- Wenn dir jemand, den du nicht kennst, ein Getränk
mitbringen möchte, dann bestehe auf eine geschlossene Flasche oder
gehe mit
- Falls du nicht sicher bist, lass dein Glas besser
stehen
- Wenn du dich unwohl fühlst oder wenn dir schlecht
wird, sprich Freunde und/oder Personal (z.B. in Kneipen oder Diskotheken)
an
- Zögere nicht, die Disco oder eine Feier zu
verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst
- Wenn du mit Freundinnen unterwegs bist, achtet
aufeinander
- Wenn du beobachtest, dass jemand einer anderen
Frau oder Mädchen etwas ins Glas mischt, gib ihr einen Tipp
- Rufe im Zweifelsfall die Polizei oder eine Beratungsstelle
an
In den letzten Jahren wenden sich immer häufiger
Mädchen und Frauen Hilfe suchend an Notrufe und Frauenberatungsstellen,
die Opfer so genannter K.O.-Tropfen geworden sind. K.O.-Tropfen ist ein
Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher schnell betäubend
wirkender Substanzen (sowohl rezeptpflichtige Medikamente als auch illegale
Mittel vom Schwarzmarkt). Heimlich ins Essen oder in ein Getränk
gegeben, werden die Präparate, deren Palette von Schlaf- und Beruhigungsmitteln
bis hin zu Psychopharmaka reicht, gezielt eingesetzt, um Mädchen
und Frauen zu betäuben, sie willenlos zu machen und anschließend
zu vergewaltigen. K.O.-Tropfen sind nahezu geschmacksneutral, geruchlos
und farblos. Sie werden oftmals in süßen oder leicht bitter
schmeckenden Getränken (bevorzugt Cocktails und andere Mixgetränke)
verabreicht, um die Geschmacksnote der betäubenden Substanzen zu
überdecken. Je nach Dosis und Reinheitsgrad sowie körperlicher
Verfassung des Opfers führen diese Drogen innerhalb kurzer Zeit zu
Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit.
Insbesondere in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen können
Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit,
Erbrechen, Verwirrtheitszustände, Atemnot bis hin zu lebensbedrohlichen
Zuständen wie Koma und Atemstillstand auftreten.
Nachdem sie von dem präparierten Glas getrunken haben, merken die
Frauen und Mädchen meist nur, dass ihnen übel und schwindlig
wird - so als hätten sie zuviel Alkohol getrunken. Sie fühlen
sich wie in Watte gepackt und versinken zunehmend in einen Zustand der
Willenlosigkeit. Obwohl die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, selbst
bestimmt zu handeln, erscheint es für Außenstehende häufig
so, als seien sie lediglich leicht angetrunken, aber noch aktiv am Geschehen
beteiligt. Dem Täter bleibt so genügend Zeit, sein Opfer an
einen anderen Ort zu bringen und seine Tat zu vollenden. Die betroffenen
Mädchen und Frauen haben meist keine oder nur bruchstückhafte
Erinnerungen an das, was passiert ist. Sie erwachen häufig an fremden
Orten, ohne zu wissen wie, wann und mit wem sie dort hin gelangt sind.
Ihnen ist übel und sie haben Schmerzen und/oder Verletzungen, die
sie sich nicht erklären können. Die Mädchen und Frauen
stehen unter Schock und haben schreckliche Angst. Es dauert lange bis
sie realisieren, dass ihnen Gewalt angetan wurde. Viele trauen ihrer eigenen
Wahrnehmung nicht, verzweifeln an ihren Gedächtnislücken und
an der Ungewissheit, was mit ihnen passiert sein könnte. Die Betroffenen
geben sich häufig selbst die Schuld für das Geschehene, insbesondere
dann, wenn Alkohol oder andere Drogen mit im Spiel waren. Die Möglichkeit,
dass ihnen jemand etwas ins Getränk gemischt haben könnte, ziehen
sie, wenn überhaupt, häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt
in Betracht, insbesondere dann, wenn sie den oder die Täter im nahen
Umfeld vermuten. Erschwerend kommt hinzu, dass Täter, die dem Opfer
bekannt sind, häufig behaupten, die Mädchen und Frauen hätten
freiwillig mitgemacht, es so gewollt und alles sei einvernehmlich geschehen.
Sie erpressen zudem die Betroffenen häufig damit, alles mitgefilmt
zu haben und die Aufnahmen jederzeit an Freunde, Eltern, Lebensgefährten
etc. weitergeben oder ins Internet stellen zu können, falls sich
das Opfer zu einer Aussage entschließen sollte. Dies alles hat zur
Folge, dass die Mädchen und Frauen zutiefst verunsichert sind, sich
schämen und schweigen. Finden sie den Mut, sich anzuvertrauen, müssen
sie häufig die schmerzhafte Erfahrung machen, dass ihnen in ihrem
Umfeld und an öffentlichen Stellen nicht geglaubt wird. Dennoch sollten
betroffene Mädchen und Frauen sich nicht schämen, Hilfe in Anspruch
zu nehmen.
Denn bei Verdacht auf K.O.-Tropfen ist zeitnahes Handeln geboten, da einige
Substanzen nur wenige Stunden nachgewiesen werden können. Betroffene
sollten sich möglichst sofort ärztlich untersuchen und Verletzungen
attestieren lassen. Ebenfalls sollte die Frage einer Schwangerschaft,
Infektion mit Geschlechts-krankheiten oder HIV erörtert werden. Alle
Ärztinnen und Ärzte, auch die der Institute für Rechtsmedizin,
unterliegen der Schweigepflicht, so dass mit diesem Schritt nicht automatisch
Anzeige erstattet werden muss. Eine Anzeige kann auch noch zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, diesen Schritt im Vorfeld
mit den Mitarbeiterinnen eines Frauennotrufes bzw. einer Frauenberatungsstelle
zu besprechen. Für eine mögliche Anzeige, aber auch für
eine mögliche Strafverfolgung ist es zudem wichtig, so zeitnah zu
einem Vorfall wie möglich Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen,
auch dann, wenn Alkohol getrunken oder freiwillig Drogen genommen wurden.
Diese Sicherung von Untersuchungsproben für eine spätere toxikologische
Analyse kann sowohl von jeder Hausärztin / jedem Hausarzt als auch
in den Ambulanzen aller Krankenhäuser sowie den Instituten für
Rechtsmedizin erfolgen. Ärztinnen und Ärzte können sich
bei Fragen rechtsmedizinisch beraten lassen, hierzu kann i.d.R. über
die Universitätsklinika in Deutschland ein Kontakt zu einem Rechtsmedizinischen
Institut vermittelt werden. Je nachdem welche Substanz verabreicht wurde,
bleibt für den Nachweis nur eine sehr geringe Zeitspanne. Erschwerend
kommt ferner hinzu, dass der Nachweis bestimmter Stoffe spezielle Tests
erfordert, die in den üblichen Routine-Untersuchungen auf körperfremde
Substanzen, vor allem außerhalb von spezifizierten toxikologischen
Laboren, nicht enthalten sind. Die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen
sind hoch und müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen
werden, es sei denn, die Untersuchung wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft
im Rahmen der Ermittlungsarbeit in Auftrag gegeben. Eine körperliche
Untersuchung und Beratung führen einige Institute für Rechtsmedizin
kostenfrei durch. Die verschiedenen Angebotsstrukturen sind jeweils regional
zu erfragen.
Trotz der zuvor dargelegten, möglichen Widrigkeiten sollten betroffene
Mädchen und Frauen den Mut finden für ihre Rechte einzutreten
und nicht aus Angst und Scham darauf verzichten, zur Polizei zu gehen,
insbesondere dann, wenn sie bereits eine bestimmte Person in Verdacht
haben. Denn bei Sexualstraftaten unter Einsatz von K.O.-Tropfen kann es
trotz der gestörten Erinnerung der Opfer zu einer Verurteilung des
Täters kommen. Allein die Betäubung einer anderen Person ohne
deren Wissen und gegen deren Willen an sich ist strafbar und die nachfolgenden
Taten können insbesondere wegen des bewussten Einsatzes von Drogen
durch das Gericht als schwerwiegend gewertet werden. Neben den Deliktbereichen
der leichten und schweren Körperverletzung, des sexuellen Missbrauchs
und der Vergewaltigung können ggf. noch weitere Straftatbestände
wie Freiheitsberaubung, Herstellung von pornografischem Material etc.
vorliegen.
Begleitung und Unterstützung können betroffene Frauen und Mädchen
bei Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen finden. Die Mitarbeiterinnen
der Frauennotrufe helfen auf Wunsch sowohl bei der Anzeigenerstattung
als auch in einem späteren Gerichtsprozess. Aber auch dann, wenn
die Mädchen und Frauen nicht beabsichtigen, eine Anzeige zu erstatten,
können sie sich an die Notrufe wenden. Alle Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen
arbeiten parteilich für die Mädchen und Frauen und unterliegen
der Schweigepflicht, d.h. alle Informationen werden vertraulich behandelt
und nichts geschieht ohne Wissen und gegen den Willen der Hilfesuchenden.
Die Beraterinnen suchen gemeinsam mit der Frau / dem Mädchen nach
individuellen Hilfsmöglichkeiten, unterstützen die Betroffenen
und helfen bei Entscheidungen. Alle Notrufe und Frauenberatungsstellen
sind nicht nur untereinander vernetzt sondern kooperieren ebenfalls mit
anderen Hilfsanbietern vor Ort. Auf Wunsch vermitteln sie RechtsanwältInnen,
TherapeutInnen, Opferschutz-einrichtungen etc..
Schutz vor dem Einsatz von K.O.-Tropfen bietet zurzeit nur die Prävention
und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Nachdem sich Anfang 2004
mehrere betroffene Frauen Hilfe suchend an den Westerburger Frauennotruf
und das Präventionsbüro Ronja wandten, erkannten die Mitarbeiterinnen
hier Handlungsbedarf und griffen das Thema auf. Neben der Beratung betroffener
Mädchen und Frauen wurde von Beginn an auf eine gezielte, auf verschiedenen
Ebenen ausgelegte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Wert
gelegt. Im Juni 2005 wurde erstmals eine Fachtagung zum Thema K.O.-Tropfen
ausgerichtet, wo neben den Mitarbeiterinnen des Frauennotrufes und des
Präventionsbüros Ronja ebenfalls eine Rechtsmedizinerin, eine
Gynäkologin, eine Rechtsanwältin sowie ein Vertreter des LKA
Mainz ihre bisherigen Erkenntnisse vorstellten und die Problematik des
K.O.-Tropfen-Missbrauchs diskutierten. Eine Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit
für das Thema, die Schaffung eines Bewusstseins im pädagogischen
Bereich, im Gesundheitswesen, bei Polizei und Justiz sowie die Förderung
der Vernetzung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure des Hilfesystems
sollten dazu beitragen, die Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten
für betroffene Mädchen und Frauen zu verbessern. Parallel dazu
wurde eine breit angelegte Präventionskampagne gestartet, mit dem
Ziel, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren,
darüber aufzuklären, ohne Angst und Panik zu verbreiten sowie
Schutz- und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu wurden Faltblätter
entwickelt und verteilt, Zeitungsartikel veröffentlicht und Fernsehbeiträge
geschaltet. Daneben bieten der Westerburger Frauennotruf und das Präventionsbüro
Ronja Informations-veranstaltungen und Fortbildungen für Multiplikatoren
an. Ronja führt seit 2006 ebenfalls in Schulen und Jugendzentren
Informationsveranstaltungen für Mädchen durch. Die Mädchen
erhalten dabei ausführliche Informationen darüber, was K.O.-Tropfen
sind, wie Täter vorgehen, was Betroffene tun sollten, welche Hilfemöglichkeiten
es gibt und vor allem, wie sie sich schützen können.
Die Frage "Wie kann ich mich
schützen" steht ebenfalls im Zentrum der gerade gestarteten
Postkartenaktion. Als weiterer Baustein der Präventionsarbeit gegen
den Einsatz von K.O.-Tropfen als Vergewaltigungsdroge werden die Karten
in Jugendzentren, Diskotheken, Kneipen, Schulen etc. verteilt und an alle
Interessierten verschickt.
(M. Willwacher)
Die Postkarten und alle anderen Informationsmaterialien
können beim Präventionsbüro Ronja bestellt werden:
Karten: pro Set (10 Stück) 1,00€ plus Porto und Verpackung
Flyer: pro Set (10 Stück) 1,00€ plus Porto und Verpackung
Dokumentation der
Fachtagung 5,00 € plus Porto und Verpackung
Präventionsbüro Ronja
Neustr. 43
56457 Westerburg
Tel.: 02663 / 911 823
Fax: 02663 / 919 241
E-mail: praeventionsbuero-ronja@web.de
Homepage: www.notruf-westerburg.de
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