Ronja - Ko-Tropfen


Postkartenaktion des Präventionsbüros Ronja und des Frauennotrufes Westerburg:


"Don`t leave me alone!" und "Lass dich nicht ausknocken!"


sind die Mottos einer neuen Präventionskampagne des Präventionsbüros Ronja und des Frauennotrufes Westerburg. Durch eine Postkartenaktion sollen möglichst viele Mädchen und Frauen über den Einsatz von K.O.-Tropfen als Vergewaltigungsdroge informiert werden. Die auf der Kartenrückseite unter der Überschrift "Vorsicht: K.O.-Tropfen" zusammengefassten Tipps sollen Mädchen und Frauen helfen, sich vor der Gefahr zu schützen.

  • Lass dein Glas nicht unbeobachtet - bitte notfalls eine Freundin, darauf aufzupassen
  • Wenn dir jemand, den du nicht kennst, ein Getränk mitbringen möchte, dann bestehe auf eine geschlossene Flasche oder gehe mit
  • Falls du nicht sicher bist, lass dein Glas besser stehen
  • Wenn du dich unwohl fühlst oder wenn dir schlecht wird, sprich Freunde und/oder Personal (z.B. in Kneipen oder Diskotheken) an
  • Zögere nicht, die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn du dich dort nicht sicher fühlst
  • Wenn du mit Freundinnen unterwegs bist, achtet aufeinander
  • Wenn du beobachtest, dass jemand einer anderen Frau oder Mädchen etwas ins Glas mischt, gib ihr einen Tipp
  • Rufe im Zweifelsfall die Polizei oder eine Beratungsstelle an

In den letzten Jahren wenden sich immer häufiger Mädchen und Frauen Hilfe suchend an Notrufe und Frauenberatungsstellen, die Opfer so genannter K.O.-Tropfen geworden sind. K.O.-Tropfen ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher schnell betäubend wirkender Substanzen (sowohl rezeptpflichtige Medikamente als auch illegale Mittel vom Schwarzmarkt). Heimlich ins Essen oder in ein Getränk gegeben, werden die Präparate, deren Palette von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bis hin zu Psychopharmaka reicht, gezielt eingesetzt, um Mädchen und Frauen zu betäuben, sie willenlos zu machen und anschließend zu vergewaltigen. K.O.-Tropfen sind nahezu geschmacksneutral, geruchlos und farblos. Sie werden oftmals in süßen oder leicht bitter schmeckenden Getränken (bevorzugt Cocktails und andere Mixgetränke) verabreicht, um die Geschmacksnote der betäubenden Substanzen zu überdecken. Je nach Dosis und Reinheitsgrad sowie körperlicher Verfassung des Opfers führen diese Drogen innerhalb kurzer Zeit zu Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit. Insbesondere in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen können Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheitszustände, Atemnot bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Koma und Atemstillstand auftreten.
Nachdem sie von dem präparierten Glas getrunken haben, merken die Frauen und Mädchen meist nur, dass ihnen übel und schwindlig wird - so als hätten sie zuviel Alkohol getrunken. Sie fühlen sich wie in Watte gepackt und versinken zunehmend in einen Zustand der Willenlosigkeit. Obwohl die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, selbst bestimmt zu handeln, erscheint es für Außenstehende häufig so, als seien sie lediglich leicht angetrunken, aber noch aktiv am Geschehen beteiligt. Dem Täter bleibt so genügend Zeit, sein Opfer an einen anderen Ort zu bringen und seine Tat zu vollenden. Die betroffenen Mädchen und Frauen haben meist keine oder nur bruchstückhafte Erinnerungen an das, was passiert ist. Sie erwachen häufig an fremden Orten, ohne zu wissen wie, wann und mit wem sie dort hin gelangt sind. Ihnen ist übel und sie haben Schmerzen und/oder Verletzungen, die sie sich nicht erklären können. Die Mädchen und Frauen stehen unter Schock und haben schreckliche Angst. Es dauert lange bis sie realisieren, dass ihnen Gewalt angetan wurde. Viele trauen ihrer eigenen Wahrnehmung nicht, verzweifeln an ihren Gedächtnislücken und an der Ungewissheit, was mit ihnen passiert sein könnte. Die Betroffenen geben sich häufig selbst die Schuld für das Geschehene, insbesondere dann, wenn Alkohol oder andere Drogen mit im Spiel waren. Die Möglichkeit, dass ihnen jemand etwas ins Getränk gemischt haben könnte, ziehen sie, wenn überhaupt, häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht, insbesondere dann, wenn sie den oder die Täter im nahen Umfeld vermuten. Erschwerend kommt hinzu, dass Täter, die dem Opfer bekannt sind, häufig behaupten, die Mädchen und Frauen hätten freiwillig mitgemacht, es so gewollt und alles sei einvernehmlich geschehen. Sie erpressen zudem die Betroffenen häufig damit, alles mitgefilmt zu haben und die Aufnahmen jederzeit an Freunde, Eltern, Lebensgefährten etc. weitergeben oder ins Internet stellen zu können, falls sich das Opfer zu einer Aussage entschließen sollte. Dies alles hat zur Folge, dass die Mädchen und Frauen zutiefst verunsichert sind, sich schämen und schweigen. Finden sie den Mut, sich anzuvertrauen, müssen sie häufig die schmerzhafte Erfahrung machen, dass ihnen in ihrem Umfeld und an öffentlichen Stellen nicht geglaubt wird. Dennoch sollten betroffene Mädchen und Frauen sich nicht schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Denn bei Verdacht auf K.O.-Tropfen ist zeitnahes Handeln geboten, da einige Substanzen nur wenige Stunden nachgewiesen werden können. Betroffene sollten sich möglichst sofort ärztlich untersuchen und Verletzungen attestieren lassen. Ebenfalls sollte die Frage einer Schwangerschaft, Infektion mit Geschlechts-krankheiten oder HIV erörtert werden. Alle Ärztinnen und Ärzte, auch die der Institute für Rechtsmedizin, unterliegen der Schweigepflicht, so dass mit diesem Schritt nicht automatisch Anzeige erstattet werden muss. Eine Anzeige kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, diesen Schritt im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen eines Frauennotrufes bzw. einer Frauenberatungsstelle zu besprechen. Für eine mögliche Anzeige, aber auch für eine mögliche Strafverfolgung ist es zudem wichtig, so zeitnah zu einem Vorfall wie möglich Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, auch dann, wenn Alkohol getrunken oder freiwillig Drogen genommen wurden. Diese Sicherung von Untersuchungsproben für eine spätere toxikologische Analyse kann sowohl von jeder Hausärztin / jedem Hausarzt als auch in den Ambulanzen aller Krankenhäuser sowie den Instituten für Rechtsmedizin erfolgen. Ärztinnen und Ärzte können sich bei Fragen rechtsmedizinisch beraten lassen, hierzu kann i.d.R. über die Universitätsklinika in Deutschland ein Kontakt zu einem Rechtsmedizinischen Institut vermittelt werden. Je nachdem welche Substanz verabreicht wurde, bleibt für den Nachweis nur eine sehr geringe Zeitspanne. Erschwerend kommt ferner hinzu, dass der Nachweis bestimmter Stoffe spezielle Tests erfordert, die in den üblichen Routine-Untersuchungen auf körperfremde Substanzen, vor allem außerhalb von spezifizierten toxikologischen Laboren, nicht enthalten sind. Die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen sind hoch und müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden, es sei denn, die Untersuchung wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungsarbeit in Auftrag gegeben. Eine körperliche Untersuchung und Beratung führen einige Institute für Rechtsmedizin kostenfrei durch. Die verschiedenen Angebotsstrukturen sind jeweils regional zu erfragen.
Trotz der zuvor dargelegten, möglichen Widrigkeiten sollten betroffene Mädchen und Frauen den Mut finden für ihre Rechte einzutreten und nicht aus Angst und Scham darauf verzichten, zur Polizei zu gehen, insbesondere dann, wenn sie bereits eine bestimmte Person in Verdacht haben. Denn bei Sexualstraftaten unter Einsatz von K.O.-Tropfen kann es trotz der gestörten Erinnerung der Opfer zu einer Verurteilung des Täters kommen. Allein die Betäubung einer anderen Person ohne deren Wissen und gegen deren Willen an sich ist strafbar und die nachfolgenden Taten können insbesondere wegen des bewussten Einsatzes von Drogen durch das Gericht als schwerwiegend gewertet werden. Neben den Deliktbereichen der leichten und schweren Körperverletzung, des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung können ggf. noch weitere Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Herstellung von pornografischem Material etc. vorliegen.
Begleitung und Unterstützung können betroffene Frauen und Mädchen bei Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen finden. Die Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe helfen auf Wunsch sowohl bei der Anzeigenerstattung als auch in einem späteren Gerichtsprozess. Aber auch dann, wenn die Mädchen und Frauen nicht beabsichtigen, eine Anzeige zu erstatten, können sie sich an die Notrufe wenden. Alle Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen arbeiten parteilich für die Mädchen und Frauen und unterliegen der Schweigepflicht, d.h. alle Informationen werden vertraulich behandelt und nichts geschieht ohne Wissen und gegen den Willen der Hilfesuchenden. Die Beraterinnen suchen gemeinsam mit der Frau / dem Mädchen nach individuellen Hilfsmöglichkeiten, unterstützen die Betroffenen und helfen bei Entscheidungen. Alle Notrufe und Frauenberatungsstellen sind nicht nur untereinander vernetzt sondern kooperieren ebenfalls mit anderen Hilfsanbietern vor Ort. Auf Wunsch vermitteln sie RechtsanwältInnen, TherapeutInnen, Opferschutz-einrichtungen etc..
Schutz vor dem Einsatz von K.O.-Tropfen bietet zurzeit nur die Prävention und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Nachdem sich Anfang 2004 mehrere betroffene Frauen Hilfe suchend an den Westerburger Frauennotruf und das Präventionsbüro Ronja wandten, erkannten die Mitarbeiterinnen hier Handlungsbedarf und griffen das Thema auf. Neben der Beratung betroffener Mädchen und Frauen wurde von Beginn an auf eine gezielte, auf verschiedenen Ebenen ausgelegte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Wert gelegt. Im Juni 2005 wurde erstmals eine Fachtagung zum Thema K.O.-Tropfen ausgerichtet, wo neben den Mitarbeiterinnen des Frauennotrufes und des Präventionsbüros Ronja ebenfalls eine Rechtsmedizinerin, eine Gynäkologin, eine Rechtsanwältin sowie ein Vertreter des LKA Mainz ihre bisherigen Erkenntnisse vorstellten und die Problematik des K.O.-Tropfen-Missbrauchs diskutierten. Eine Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit für das Thema, die Schaffung eines Bewusstseins im pädagogischen Bereich, im Gesundheitswesen, bei Polizei und Justiz sowie die Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure des Hilfesystems sollten dazu beitragen, die Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten für betroffene Mädchen und Frauen zu verbessern. Parallel dazu wurde eine breit angelegte Präventionskampagne gestartet, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren, darüber aufzuklären, ohne Angst und Panik zu verbreiten sowie Schutz- und Hilfemöglichkeiten aufzuzeigen. Dazu wurden Faltblätter entwickelt und verteilt, Zeitungsartikel veröffentlicht und Fernsehbeiträge geschaltet. Daneben bieten der Westerburger Frauennotruf und das Präventionsbüro Ronja Informations-veranstaltungen und Fortbildungen für Multiplikatoren an. Ronja führt seit 2006 ebenfalls in Schulen und Jugendzentren Informationsveranstaltungen für Mädchen durch. Die Mädchen erhalten dabei ausführliche Informationen darüber, was K.O.-Tropfen sind, wie Täter vorgehen, was Betroffene tun sollten, welche Hilfemöglichkeiten es gibt und vor allem, wie sie sich schützen können.


Die Frage "Wie kann ich mich schützen" steht ebenfalls im Zentrum der gerade gestarteten Postkartenaktion. Als weiterer Baustein der Präventionsarbeit gegen den Einsatz von K.O.-Tropfen als Vergewaltigungsdroge werden die Karten in Jugendzentren, Diskotheken, Kneipen, Schulen etc. verteilt und an alle Interessierten verschickt.

(M. Willwacher)

Die Postkarten und alle anderen Informationsmaterialien können beim Präventionsbüro Ronja bestellt werden:

Karten: pro Set (10 Stück) 1,00€ plus Porto und Verpackung
Flyer: pro Set (10 Stück) 1,00€ plus Porto und Verpackung
Dokumentation der
Fachtagung 5,00 € plus Porto und Verpackung


Präventionsbüro Ronja
Neustr. 43
56457 Westerburg
Tel.: 02663 / 911 823
Fax: 02663 / 919 241

E-mail: praeventionsbuero-ronja@web.de
Homepage: www.notruf-westerburg.de